Als Notar kümmert sich Herr Dr. Wesiack gern um Ihre notariellen Angelegenheiten.
Der Notar bereitet für Sie Verträge und Urkunden vor, für welche die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies sind z.B. Immobilienkaufverträge, Schenkungen, GmbH-Gründungen oder Eheverträge. Bei derart wichtigen Geschäften möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Beteiligten vorher von einem Notar beraten werden. Testamente können auch privatschriftlich errichtet werden, meistens ist jedoch auch hier eine notarielle Beurkundung sinnvoll.
Als Notar übt Herr Dr. Wesiack ein öffentliches, staatlich verliehenes Amt aus. Er ist stets unparteilich und unterliegt einer strengen Pflicht zur Verschwiegenheit. Aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben ist die Notartätigkeit von Herrn Dr. Wesiack kein Bestandteil der Anwaltssozietät, auch wenn sie in den gleichen Räumlichkeiten ausgeübt wird.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben einen Notar benötigen? Dann rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.
Dr. Wesiack ist zudem Aktenverwahrer des früheren Notars Stefan Wolter