Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt in unserer anwaltlichen Praxis eine herausragende Rolle. Mit Herrn Rechtsanwalt Bialeck verfügen wir hier über einen Partner mit langjähriger Erfahrung und besonderer Expertise in diesem Bereich.
Wir beraten und vertreten Sie gern in Hamburg, Schleswig-Holstein und bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des allgemeinen Dienstvertragsrechts sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten. Unser Beratungsspektrum reicht von der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen über deren Durchführung bis hin zur Beendigung.
Dabei sind wir mit der Perspektive sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite bestens vertraut und können aufgrund unserer Erfahrung die Interessen, Erwartungen, Strategien und das Verhandlungs- und Prozessverhalten der Beteiligten einschätzen und frühzeitig bei unserer Beratung berücksichtigen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des prozessualen Kündigungsschutzes, einschließlich des Schutzes besonderer Personengruppen, wie etwa schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen, Schwangeren und Müttern oder Menschen in Eltern- oder Pflegezeit.
Zu unseren Leistungen zählt auch die Beratung und Vertretung in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, etwa im Zusammenhang mit der Geltung und Anwendung tarifvertraglicher Regelungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie bei Fragen zu Interessenausgleich oder Sozialplan.
Anspruch und Maßstab unserer Leistung ist eine engagierte und zielgerichtete Interessenvertretung zur optimalen und nachhaltigen Lösung der Anliegen und Probleme unserer Mandanten.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt in unserer anwaltlichen Praxis eine herausragende Rolle. Mit Herrn Rechtsanwalt Bialeck verfügen wir hier über einen hochspezialisierten Partner mit langjähriger Erfahrung und besonderer Expertise in diesem Bereich. Wir beraten und vertreten Sie gern in Hamburg, Schleswig-Holstein und bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des allgemeinen Dienstvertragsrechts sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten. Unser Beratungsspektrum reicht von der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen über deren Durchführung bis hin zur Beendigung. Dabei sind wir mit der Perspektive sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite bestens vertraut und können aufgrund unserer Erfahrung die Interessen, Erwartungen, Strategien und das Verhandlungs- und Prozessverhalten der Beteiligten einschätzen und frühzeitig bei unserer Beratung berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des prozessualen Kündigungsschutzes, einschließlich des Schutzes besonderer Personengruppen, wie etwa schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen, Schwangeren und Müttern oder Menschen in Eltern- oder Pflegezeit. Zu unseren Leistungen zählt auch die Beratung und Vertretung in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, etwa im Zusammenhang mit der Geltung und Anwendung tarifvertraglicher Regelungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie bei Fragen zu Interessenausgleich oder Sozialplan. Anspruch und Maßstab unserer Leistung ist eine engagierte und zielgerichtete Interessenvertretung zur optimalen und nachhaltigen Lösung der Anliegen und Probleme unserer Mandanten.