Sie planen eine Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge? Dabei beraten wir Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Steuerliche Aspekte spielen bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.
Vor der Beurkundung einer Vermögensübertragung führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Für Unternehmerfamilien und Familienunternehmen sind die generationsübergreifende Nachfolgeplanung und die steueroptimierte Strukturierung von Familienvermögen besonders wichtige Themen. Als Gestaltungsinstrument kommen dafür z.B. Familiengesellschaften in Betracht, an denen unter Umständen auch schon minderjährige Kinder beteiligt werden können.
Wenn Sie Ihre Nachfolge planen wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Auch bei Testamenten und Erbverträgen sollten steuerliche Aspekte – wie die erbschaftsteuerlichen Freibeträge – stets im Auge behalten werden.
Gern beraten wir Sie in diesen Bereichen und stimmen uns bei Bedarf eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Wenn Sie ein Testament oder Erbvertrag errichten wollen, sprechen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.