Eheverträge

Eheverträge können vor der Hochzeit, aber auch später abgeschlossen werden. Gern berät Notar Dr. Wesiack Sie über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu gestalten. Im Anschluss entwirft er den auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag.

Da es sich bei Eheverträgen meist um sehr individuelle Gestaltungen handelt, ist zur Vorbereitung derartiger Urkunden immer eine persönliche Besprechung erforderlich. Dazu können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail schreiben.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Soll eine Ehe geschieden werden, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um das Scheidungsverfahren zu verkürzen. Darin können Themen wie Unterhalt, Umgangsrecht der Eltern mit den Kindern und die Vermögensverteilung im Scheidungsfall verbindlich geregelt werden. Notar Dr. Wesiack steht Ihnen dabei gern zur Seite und stimmt sich mit Ihrem Rechtsanwalt ab.

Rufen Sie uns hierzu einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Adoption

Wollen Sie jemanden adoptieren? Durch die Adoption erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Wie sich die Adoption auf die Verwandtschaftsverhältnisse auswirkt, hängt davon ab, ob das anzunehmende Kind minderjährig oder bereits volljährig ist.

Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Notar Dr. Wesiack berät Sie gern über die Einzelheiten und bereitet den Adoptionsantrag vor.

Weitere
familienrechtliche Erklärungen

Notar Dr. Wesiack steht Ihnen auch für andere familienrechtliche Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei Sorgerechtserklärungen.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.